Welche Einschränkungen muss ich im Straßenverkehr und in der Öffentlichkeit beachten?
Heute ist es normal, dass jeder überall ein Handy zur Verfügung hat und das natürlich auch benutzt. Doch in einigen Situationen kann dies durchaus gefährlich werden, deshalb sind einige Einschränkungen der Handybenutzung notwendig. In Deutschland sind deshalb Telefonate am Steuer ohne Freisprecheinrichtung eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern oder auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden kann. Zur Benutzung des Mobiltelefons am Steuer zählt allerdings nicht nur das Telefonieren am Steuer, sondern auch die Kontrolle eingegangener SMS oder das Ablesen der Uhrzeit. Diese Rechtssprechung kommt Ihnen jetzt vielleicht etwas überzogen vor aber die Erfahrung zeigt, dass die Benutzung des Handys den Fahrer zu sehr vom Straßenverkehr ablenkt und Unfälle so wahrscheinlicher werden. Das Motto lautet hier also lieber vorbeugen als eine steigende Unfallstatistik in Kauf zu nehmen, denn schließlich geht es auch um Ihr Leben, wenn Sie Ihr Handy am Steuer benutzen. Und wie handhabt man die Benutzung des Mobiltelefons in öffentlichen Einrichtungen? Generell kann man sagen, dass man das Handy in Bibliotheken und beispielsweise Krankenhäuser auf jeden Fall ausschalten sollte. Auch in Restaurants ist es natürlich angenehmer für andere Gäste, wenn Sie Ihr Handy zumindest lautlos machen. So werden die anderen Gäste nicht gestört. Gesetzliche Regelungen zur Benutzung des Handys in öffentlichen Einrichtungen gibt es nicht allerdings sollte man an seine Mitmenschen denken, die von ständig und überall klingelnden Mobiltelefonen durchaus genervt sein können. Also schalten Sie am besten den Vibrationsalarm Ihres Handys ein, denn damit stören Sie niemanden und sind trotzdem immer erreichbar.